Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) der Bonamic GmbH für den kaufmännischen Verkehr
Stand: 22.02.2019
Präambel
Die nachfolgenden AGB gelten für alle gewerblichen Bestellungen bei der Bonamic GmbH. Alle Rechtsbeziehungen erwachsen auf Basis dieser AGB zwischen dem Besteller und der Bonamic GmbH, Geschäftsführer Tobias Dörk, Universitätsstraße 60, 44789 Bochum. Die AGBs der Bonamic GmbH schließen alle Marken, die unter Bonamic GmbH handeln, mit ein.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen der Bonamic GmbH gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. Sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bonamic GmbH im kaufmännischen Verkehr erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB.
§ 2 Angebot, Vertragsabschluss und Nutzung
(1) Die Angebote der Bonamic GmbH sind bis zum Vertragsschluss unverbindlich und freibleibend, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die bei der Bonamic GmbH (www.bonamic.de, www.bonamic-connect.de, www.sim4iot.de) dargestellten Produkte stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Produkt- und Leistungs-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Bestellen“ gibt der Besteller eine verbindliche Bestellung der ausgewählten Waren ab.
(3) Das angebotene Produktportfolio richtet sich ausschließlich an Unternehmern im Sinne von § 14 BGB und wird durch eine verpflichtende Angabe der USt. Nummer im Bestellvorgang geprüft.
(4) Daraufhin erfolgt seitens der Bonamic GmbH eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung per E-Mail an den Besteller. Diese Bestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar. Die Bonamic GmbH kann die Bestellung durch den Versand einer Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung annehmen.
(5) Im Falle einer Ablehnung des Vertragsangebots des Bestellers, wird die Bonamic GmbH den Besteller hierüber unverzüglich informieren. Der Besteller ist an seinen Antrag 3 Wochen lang gebunden.
(6) Voraussetzung für die Nutzung des Online-Shops im Händlerportal der Bonamic GmbH ist die Zulassung durch die Bonamic GmbH. Der Besteller gewährleistet, dass alle im Rahmen der Zulassung erforderlichen und an die Bonamic GmbH übermittelten Informationen der Richtigkeit entsprechen und bestätigt die Rechtsverbindlichkeit seiner Angaben. Treten auf Seiten des Bestellers nach erfolgter Registrierung im Händlerportal Änderungen ein, ist der Besteller verpflichtet, dies der Bonamic GmbH unverzüglich anzuzeigen. Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils durch die Bonamic GmbH autorisierten Benutzer verwendet werden. Der registrierte Besteller ist verpflichtet, die erhaltenen Login-Daten und das Passwort geheim zu halten und keinem Dritten den Zugriff auf die Daten zu ermöglichen. Der Besteller verpflichtet sich die Bonamic GmbH unmittelbar in Kenntnis setzen, sollte ein Missbrauch der Zugangskennung des Bestellers verzeichnet werden. Der Online-Shop darf nur von Unternehmern, im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. benutzt werden. Gegenüber der Bonamic GmbH besteht kein Anspruch auf Zulassung zum Online-Shop.
(7) Aussehen, technische Angaben und Beschreibungen des Kaufgegenstandes auf den Internetseiten der Bonamic GmbH oder in sonstigen Werbematerialien stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Beschaffenheitsgarantien bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung. Im Zweifel gibt die Bonamic GmbH keine Beschaffenheitsgarantien.
(8) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen, sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben der Bonamic GmbH vorbehalten und stellen keine Mängel dar, soweit sie einer vertraglichen Verpflichtung nicht widersprechen.
§ 3 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Die angegebenen Preise der Bonamic GmbH sind reine Nettopreise in Euro ohne Kosten für Fracht und Transport. Bitte achten Sie auf die Angaben zu Versandkosten in den Angebotsinformationen.
(2) Sofern zwischen der der Bonamic GmbH und dem Besteller nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Zahlung per Vorkasse. Maßgeblich in Bezug auf die Fälligkeit der Zahlung ist die Zahlungsfrist auf der von der der Bonamic GmbH erstellten Rechnung. Die Zahlung hat auf die in der Rechnung angegebene Bankverbindung der Bonamic GmbH zu erfolgen.
(3) Bei Lieferung auf offene Rechnung ist der gesamte Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung von der der Bonamic GmbH angegebenen Zahlungsfristen zu leisten.
(4) Rabatte oder Skonti können vom Besteller nur beansprucht werden, wenn diese von der der Bonamic GmbH auf der Rechnung zugesagt worden sind.
(5) Zahlungsverzug tritt unmittelbar nach Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug ist die Bonamic GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit und Gefahrenübergang bei Versendung
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Liefertermine gelten ausschließlich unter der Bedingung der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Eigenbelieferung der Bonamic GmbH. Unvorhergesehene Leistungshindernisse hat die der Bonamic GmbH nicht zu vertreten und berechtigen die Bonamic GmbH, Liefertermine zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Lieferungen erfolgen ab Lager in Bochum auf Rechnung des Bestellers. Die Gefahr einer zufälligen Verschlechterung oder des Unterganges der Ware geht mit deren Übergabe, im Falle eines Versendungskaufes mit der Auslieferung der Ware an den Frachtführer, den Spediteur oder einem anderen zur Ausführung der Versendung bestimmten Unternehmen auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Die Bonamic GmbH ist berechtigt von einem anderen Ort aus zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch die Bonamic GmbH sind zulässig.
(4) Gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Abtretung
(1) Alle dem Besteller überlassene Unterlagen, die mit der Auftragserteilung zusammenhängen, sowohl in elektronischer Form als auch postalisch, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
(2) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(3) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die Bonamic GmbH nimmt die Abtretung an. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
(5) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.
(6) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
(7) Die Bonamic GmbH ist berechtigt, Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller abzutreten.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff / Herstellerregress
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche bei neuen Waren verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller. Die Gewährleistung für gebrauchte Waren wird ausgeschlossen. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Der bei der Lieferung von Waren von der Bonamic GmbH zu beachtende Sorgfaltsmaßstab ist der eines Unternehmers. Der Nachweis eines Mangels, sowie dessen Vorliegen zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs obliegt dem Besteller.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Warenachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 8 Haftung
(1) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet die Bonamic GmbH – auch für Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit.
(2) Soweit die Bonamic GmbH für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Bonamic GmbH nicht für Folgeschäden.
(3) Die Beschränkungen der Haftung auf leichte Fahrlässigkeit gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte.
(4) Sämtliche Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der verkauften Sache übernommen haben, bei arglistiger Täuschung, sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Datenschutz / Bonitätsprüfung / Verschwiegenheit
(1) Die Bonamic GmbH speichert die Zugangsdaten des Kunden, sowie die Daten der einzelnen Vertragsabwicklungen unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Unsere Datenschutzerklärung wir unter https://www.sim4iot.de/datenschutzerklaerung zur Verfügung gestellt.
(2) Der Besteller legitimiert die Bonamic GmbH, die übermittelten Daten zum Zwecke der Prüfung der Kreditwürdigkeit des Bestellers an Kreditauskunfteien oder Kreditversicherungen weiterzuleiten.
(3) Der Besteller verpflichtet sich, über sämtliche mit der Geschäftsbeziehung zur Bonamic GmbH ihm bekanntwerdenden Informationen, die für ihn erkennbar schutzwürdig sind oder Betriebsgeheimnisse darstellen, Stillschweigen zu bewahren. Die Stillschweigeverpflichtung gilt auch dann fort, wenn die Geschäftsbeziehung ruht oder beendet wurde.
§ 10 Anwendbares Recht / Erfüllungsort / Gerichtsstand / Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort ist Bochum. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, Bochum, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen. Die Bonamic GmbH ist berechtigt, den Besteller an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Bonamic GmbH. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.